Heizen mit Gas

Komfortabel, umweltschonend und zukunftsträchtig: Gas ist der ideale Energieträger für Ihr Heizsystem. Sie brauchen sich nicht um die Beschaffung zu kümmern und bezahlen nur, was Sie auch tatsächlich beziehen. Zudem lässt sich Gas vielseitig mit erneuerbaren Energien kombinieren.

Die Natur dankt

Wenn Sie sich für Erdgas als Energiequelle entscheiden, tragen Sie aktiv zum Umweltschutz bei: Im Vergleich zu Erdöl verringert Erdgas den CO2-Ausstoss um rund 25 Prozent. Vom Bohrloch bis zum Verbraucher kommt Erdgas ohne Strassentransporte aus. Bis 2040 soll zudem der Anteil an erneuerbarem Gas im Wärmemarkt auf 50 Prozent gesteigert werden.

Tiefe Energiekosten

Mit Erdgas sparen Sie bares Geld: Die gesetzlichen Vorschriften im Kanton Aargau bewirken, dass ein mit Erdgas beheizter Neubau 20 Prozent weniger Heizenergie benötigt, als wenn dasselbe Objekt mit Strom oder Holz beheizt würde. Das bedeutet Kosteneffizienz und höheren Wohnkomfort – und dies über die gesamte Lebensdauer des Gebäudes. Und weil Sie keinen Tank benötigen, gewinnen Sie wertvollen Platz im Keller.

Stets verfügbar

Die Gasversorgung der Schweiz ist breit abgesichert. Über drei Viertel ihres Erdgases bezieht die Schweiz aus europäischen Ländern. Die Schweizer Gaswirtschaft verfügt über ein Gasnetz von rund 20 000 Kilometern Länge, in dem Energie nicht nur transportiert, sondern auch gespeichert werden kann. Damit leistet Gas einen substanziellen Beitrag zur Versorgungssicherheit.

Heizungsersatz: Wir unterstützen Sie!

Seit dem 1. April 2025 ist das neue Energiegesetz des Kantons Aargau in Kraft. Heizungen, die mit fossilen Energieträgern wie Gas betrieben werden, sind weiterhin erlaubt – unter der Voraussetzung, dass die Energie-, Investitions- und Betriebskosten maximal 10 Prozent höher sind als diejenigen einer erneuerbaren Heizung.

Ist dieser sogenannte Kostennachweis erbracht, erfüllen Gasheizungen auch künftig die gesetzlichen Vorgaben. Denn die ibw hat mit dem Kanton Aargau eine Vereinbarung getroffen, dass bei einem Bezug von ibw-Gas «basic» der erforderliche Mindestanteil von erneuerbarem Gas bereits erfüllt ist (sogenannte Standardlösung 12 / «Versorgerlösung»).

Die folgende Grafik bietet Ihnen eine vereinfachte Übersicht über das Vorgehen bei einem Heizungsersatz gemäss dem neuen kantonalen Energiegesetz. Beachten Sie dabei, dass jeder Heizungsersatz schon vor Beginn der Arbeiten dem Kanton gemeldet werden muss. In der Regel erledigt dies Ihr Installateur oder die Bauleitung für Sie.

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Wir beraten Sie gern!

Sind Sie unsicher, welches Heizsystem für Sie am besten geeignet ist oder wie Sie bei einem Heizungsersatz vorgehen müssen? Gerne beraten wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten der Wärmeversorgung. Gemeinsam mit Ihnen finden wir die energieeffizienteste Lösung – damit Sie nicht unnötig Geld verheizen.

Drilon Bajrami

Bereichsleiter Energievertrieb

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