Bauwasseranschlüsse werden ab einer neuen Wasserleitung für das geplante neue Bauobjekt realisiert. Ab der neuen Wasserzuleitung werden ein Standrohr inklusive Abstelleinrichtung und Zähler von der ibw installiert. Die baulichen Voraussetzungen sind durch den Bauherrn bzw. den Besteller nach Vorgaben der ibw zu realisieren.
Sämtliche Kosten für den Auf- und Abbau der Standrohrinstallation sowie für die Bereitstellung des Standrohrs gehen zulasten des Bauherrn bzw. des Bestellers. Bei Frostgefahr sind das Standrohr sowie der Wasserzähler zu entleeren.
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