Wichtiger Hinweis: Änderungen des Rechnungsempfängers unbedingt melden!
Bitte melden Sie Änderungen des Rechnungsempfängers nach abgeschlossener Bauphase unverzüglich der ibw! Dafür steht Ihnen dieses Online-Formular zur Verfügung. Ohne Meldung an die ibw bleibt der anfänglich gemeldete Rechnungsempfänger für den Zähler und den gemessenen Verbrauch weiterhin uneingeschränkt haftbar. Ebenso haftet der Besteller bei Verlust oder Beschädigung der Messeinrichtung.