Aufgrund neuer toxikologischer Erkenntnisse der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) 2019 den Wirkstoff Chlorothalonil neu beurteilt und festgestellt, dass für dessen Abbauprodukte Hinweise auf eine Gesundheitsgefährdung vorliegen. In der Folge hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) allen Produkten, die den Wirkstoff Chlorothalonil enthalten, die Zulassung entzogen. Seit dem 1. Januar 2020 dürfen in der Landwirtschaft keine chlorothalonilhaltigen Pflanzenschutzmittel mehr eingesetzt werden. Das Verbot wurde beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) angefochten; das Verfahren ist weiterhin im Gang. Unabhängig davon bleibt unklar, wie lange es dauert, bis das Mittel aus den Böden verschwindet: Schätzungen gehen von einer Dauer von rund einem Jahrzehnt aus, bis die Abbauprodukte auf 10 Prozent der Ausgangsmenge reduziert sind.